Steuern und Förderungen
Mit steuerlichen Maßnahmen und Förderungen wollen Stadt-, Landes-, Bundesregierungen und die europäische Komission Umweltmaßnahmen lenken.
Steuern
NoVA – Normverbrauchsabgabe:
Die NoVA soll abgeschafft und in eine laufende Besteurerung umgelegt werden. Diese soll wesentlich von den CO2-Emissionen der Fahrzeuge abhängig sein (die aktuelle "Motorbezogene Versicherungssteuer" ist ausschließlich von der Motorleistung abhängig).
Richtlinie der EU Komission COM 2005/261 vom 05.07.2005:
- Abschaffung der Zulassungssteuer (in Österreich die „NoVA“),
„Eine allmähliche Einführung dieser Regelung würde außerdem Besitzer von Gebrauchtwagen ausreichend gegen einen unmittelbaren Rückgang des Wiederverkaufswertes dieser Fahrzeuge schützen.“ - Vollständige oder teilweise Ausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf den CO2-Ausstoß:
- bis spätestens 01.12.2008 sollen mindestens 25% des gesamten Aufkommens an Zulassungs- und jährlicher Kraftfahrzeugsteuer auf der jeweiligen CO2-Komponente dieser Steuer beruhen,
- bis zum 31.12.2010 sollen dies mindestens 50% sein.
Einführung eines NoVA-Bonus/Malus-Systems per 01.07.2008 gemäß Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007, pdf 15,5 KB).
Autobahn-Vignette:
Regierungsprogramm
- jährliche „Valorisierung“
Förderungen
- Nachrüstdieselpartikelfilter:
- Salzburg: EUR 300,–
- Oberösterreich: EUR 300,– (Linz zusätzlich EUR 100,–)
- Klagenfurt: EUR 120,–
- Volders (Tirol): EUR 150,–
- Erdgas (CNG) Fahrzeuge:
Landesregierungen und lokale Energieversorger fördern den Kauf von CNG-Fahrzeugen mit bis zu EUR 1.500,–.
Die Stadt Wien fördert z.B. mit EUR 1.000,–.
Alle CNG-Fördermodelle in Österreich im Überblick!
Weiterführende Informationen zum Thema Steuern und Förderungen siehe: Regierungsabkommen zu "Umweltfreundliche Mobilität"(Seite 80f)"


